Mitbestimmung

Klassenrat/Kinderkonferenz und Kinderparlament

1. Vorbemerkungen

Zentrale Aufgabe der Schule ist es neben Unterricht und Erziehung, Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Formen des sozialen Umgangs und des Zusammenlebens sowie Grundlagen eines demokratischen Verständnisses und einer demokratischen Beteiligung können in der Schule gelernt und eingeübt werden. Somit trägt die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern in schulischen Gremien sowie die Mitgestaltung und die Übernahme von Verantwortung zur Erfüllung des Bildungsauftrages bei.
Die Einrichtung von Klassenrat und Kinderparlament fördert das demokratische Miteinander und ermöglicht Schülerinnen und Schülern Partizipation in der Institution Schule in den sie betreffenden Bereichen des Schulalltages. Kurz gesagt: Demokratie leben!

2. Rechtliche Grundlagen

Das nordrhein-westfälische Schulgesetz (SchulG) regelt im § 74 die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in den schulischen Gremien. In der Grundschule ist dies zwar nicht explizit vorgesehen, dennoch muss es auch grundlegendes Erziehungsziel der Grundschule sein, die Kinder möglichst frühzeitig in die Funktion und die Arbeit demokratischer Gremien einzuführen und somit von Anfang an eine Wertschätzung der Möglichkeiten demokratischer Mitbestimmung zu initiieren.

Im Lehrplan Sachunterricht unter dem Punkt 2.4 „Mensch und Gemeinschaft“ werden Kompetenzerwartungen Ende Klasse 2 / Ende Klasse 4 formuliert, die durch die Einrichtung von Klassenrat, Klassensprecher und Kinderparlament angebahnt und geübt werden können.

Kompetenzerwartung Ende Klasse 2

  • erarbeiten gemeinsam Regeln für das Zusammenleben
  • führen Aufgaben, die ihnen in der Klasse übertragen wurden, verantwortungsvoll aus

Kompetenzerwartung Ende Klasse 4

  • entwickeln Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen, stellen diese dar und überprüfen ihre Wirkungen
  • beteiligen sich an der Planung und Organisation gemeinsamer Vorhaben
  • nutzen adäquate Verfahren, um Entscheidungen herbei zu führen (z.B. Beratungen, Klassenrat, Abstimmungen, Wahlen)
  • recherchieren und erkunden die Aufgabenbereiche im Gemeinwesen und stellen diese dar
  • erkunden Möglichkeiten der Partizipation von Kindern an Entscheidungen im Gemeinwesen und beteiligen sich daran (z.B. Planung von Spielplätzen usw.)

3. Ziel der Mitbestimmung durch Schülerinnen und Schüler

  • Kinder stärker an den Schulabläufen beteiligen, da sie Impulse aus einem anderen Blickwinkel geben
  • Anliegen der Schülerinnen und Schüler ernst nehmen
  • Mitbestimmung entwickeln und ermöglichen
  • Aufbau demokratischer Strukturen kennen lernen
  • Soziale Prozesse reflektieren
  • Erlernen eines demokratischen Verhaltens
  • Interesse und Wertschätzung demokratischer Mitbestimmung initiieren

4. Mitwirkungsgremien
a) Klassenrat

Das Kollegium der AMS hat sich im Schuljahr 2016/2017 darauf geeinigt, in allen Klassen einen Klassenrat und ein Klassensprecherteam als verbindlichen Bestandteil des Klassenlebens einzurichten. - Im Klassenrat beraten, diskutieren und entscheiden die Schülerinnen und Schüler über selbstgewählte Themen (Gestaltung und Organisation des Ler-nens und Zusammenlebens in Klasse und Schule, aktuelle Probleme und Konflikte, gemeinsame Planungen und Aktivitäten).

  • Der Klassenrat ist im Stundenplan jeder Klasse fest verankert und findet wöchentlich statt.
  • In Ganztagsklassen nehmen außer der Klassenleitung auch die pädagogischen Fachkräfte daran teil. Auch in den Halbtagsklassen wird die Teilnahme der zuständigen pädagogischen Fachkräfte angestrebt.
  • Der Klassenrat findet nach festgelegten Regeln statt.
  • Der Klassenrat ist prinzipiell eine Veranstaltung der Schülerinnen und Schüler und wird von ihnen verantwortet.
  • Ausgehend von der Leitung durch die Lehrkräfte bzw. pädagogischen Fachkräfte werden die Aufgaben sukzessive an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben (Moderator, Zeitwächter, Regelwächter, Protokollant etc.)
  • Die Klassenleitung sorgt für den notwendigen Rahmen und unterstützt die Kinder bei ihren Aufgaben. - Fachlehrkräfte der Klasse, die Schulleitung oder die Schulsozialarbeiterin können zur Sitzung eingeladen werden.

In den klassen- und jahrgangsübergreifenden OGS-Gruppen gibt es weiterhin das Gremium der Kinderkonferenz, in dem die Belange der Gruppe unter Mitwirkung der Gruppenleitungen thematisiert werden. Die entsprechenden Klassenleitungen können dazu eingeladen werden.

b) Klassensprecherteam
Gewählt wird ein Klassensprecherteam bestehend aus einem Jungen und einem Mädchen für jeweils ein Schuljahr. Außerdem werden ein Vertreter und eine Vertreterin gewählt. Im 1. Schuljahr wird das Klassensprecherteam in der Regel im 2. Halbjahr gewählt.

Aufgaben des Klassensprecherteams
Das Team

  • … ist Ansprechpartner für die ganze Klasse.
  • … ist Vermittler bei Problemen innerhalb der Klassengemeinschaft.
  • … vertritt alle Schüler und Schülerinnen der Klasse.
  • … spricht für die Klasse (Wünsche oder Probleme).
  • … hat Vorbildfunktion.

c) Kinderparlament
Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 15.11.2017 die Einführung eines Kinderparlamentes beschlossen.

  • Das Kinderparlament besteht aus den Klassensprecherteams der einzelnen Klassen. Die ersten Schuljahre entsenden jeweils eine Vertreterin und einen Vertreter.
  • Das Kinderparlament vertritt die Interessen der Schülerschaft der Schule.
  • Das Kinderparlament tritt einmal im Monat und nach Bedarf während der Unterrichtszeit zusammen.
  • Im Kinderparlament werden Themen und Probleme, die die ganze Schule betreffen, diskutiert und nach Lösungen gesucht. Die Vertreterinnen und Vertreter geben die Ergebnisse der Sitzungen, die in einem Protokoll festgehalten werden, an die Klasse weiter.
  • Die Einladung, äußere Organisation und Durchführung der Sitzung übernimmt ein Team, bestehend aus einem Mitglied der Schulleitung, einer Lehrkraft und einer pädagogischen Fachkraft sowie der Schulsozialarbeiterin.

d) Vollversammlung aller Schülerinnen und Schüler
In weiterer Planung ist die Einrichtung regelmäßiger Vollversammlungen zur Einbindung aller Schülerinnen und Schüler, um gemeinsame Anliegen aller in der Schule Beteiligten zu besprechen und um besondere Leistungen zu würdigen, hervorragende Talente oder besonders gelungene Produkte zu präsentieren.


5. Evaluation

Das vorliegende Konzept wird im Schuljahr 2019/2020 evaluiert. 

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Jeanette Pathe (Sekretärin)

Telefon: 02173 951-4210

Rafaela Langnickel (Schulleitung)

über das Sekretariat

Anke Kesseler (OGS Leitung)

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Öffnungszeiten Sekretariat:

Mo bis Do 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr


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