1. Vorbemerkungen
Zentrale Aufgabe der Schule ist es neben Unterricht und Erziehung, Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Formen des sozialen Umgangs und des Zusammenlebens sowie Grundlagen eines demokratischen Verständnisses und einer demokratischen Beteiligung können in der Schule gelernt und eingeübt werden. Somit trägt die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern in schulischen Gremien sowie die Mitgestaltung und die Übernahme von Verantwortung zur Erfüllung des Bildungsauftrages bei.
Die Einrichtung von Klassenrat und Kinderparlament fördert das demokratische Miteinander und ermöglicht Schülerinnen und Schülern Partizipation in der Institution Schule in den sie betreffenden Bereichen des Schulalltages. Kurz gesagt: Demokratie leben!
2. Rechtliche Grundlagen
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz (SchulG) regelt im § 74 die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in den schulischen Gremien. In der Grundschule ist dies zwar nicht explizit vorgesehen, dennoch muss es auch grundlegendes Erziehungsziel der Grundschule sein, die Kinder möglichst frühzeitig in die Funktion und die Arbeit demokratischer Gremien einzuführen und somit von Anfang an eine Wertschätzung der Möglichkeiten demokratischer Mitbestimmung zu initiieren.
Im Lehrplan Sachunterricht unter dem Punkt 2.4 „Mensch und Gemeinschaft“ werden Kompetenzerwartungen Ende Klasse 2 / Ende Klasse 4 formuliert, die durch die Einrichtung von Klassenrat, Klassensprecher und Kinderparlament angebahnt und geübt werden können.
Kompetenzerwartung Ende Klasse 2
Kompetenzerwartung Ende Klasse 4
3. Ziel der Mitbestimmung durch Schülerinnen und Schüler
4. Mitwirkungsgremien
a) Klassenrat
Das Kollegium der AMS hat sich im Schuljahr 2016/2017 darauf geeinigt, in allen Klassen einen Klassenrat und ein Klassensprecherteam als verbindlichen Bestandteil des Klassenlebens einzurichten. - Im Klassenrat beraten, diskutieren und entscheiden die Schülerinnen und Schüler über selbstgewählte Themen (Gestaltung und Organisation des Ler-nens und Zusammenlebens in Klasse und Schule, aktuelle Probleme und Konflikte, gemeinsame Planungen und Aktivitäten).
In den klassen- und jahrgangsübergreifenden OGS-Gruppen gibt es weiterhin das Gremium der Kinderkonferenz, in dem die Belange der Gruppe unter Mitwirkung der Gruppenleitungen thematisiert werden. Die entsprechenden Klassenleitungen können dazu eingeladen werden.
b) Klassensprecherteam
Gewählt wird ein Klassensprecherteam bestehend aus einem Jungen und einem Mädchen für jeweils ein Schuljahr. Außerdem werden ein Vertreter und eine Vertreterin gewählt. Im 1. Schuljahr wird das Klassensprecherteam in der Regel im 2. Halbjahr gewählt.
Aufgaben des Klassensprecherteams
Das Team
c) Kinderparlament
Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 15.11.2017 die Einführung eines Kinderparlamentes beschlossen.
d) Vollversammlung aller Schülerinnen und Schüler
In weiterer Planung ist die Einrichtung regelmäßiger Vollversammlungen zur Einbindung aller Schülerinnen und Schüler, um gemeinsame Anliegen aller in der Schule Beteiligten zu besprechen und um besondere Leistungen zu würdigen, hervorragende Talente oder besonders gelungene Produkte zu präsentieren.
5. Evaluation
Das vorliegende Konzept wird im Schuljahr 2019/2020 evaluiert.