Bereits seit dem Schuljahr 1997/98 gab es an der Armin-Maiwald-Schule den Gemeinsamen Unterricht (GU) von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Bis zum Einschulungsjahr 2010/2011 wurden 4 bis 5 Kinder mit verschiedenen Förderbedarfen in eine Klasse jeder Jahrgangsstufe aufgenommen. Gemeinsam mit den sogenannten "Regelkindern" wurden sie von einem Team aus Grundschullehrkraft und Sonderschullehrkraft unterrichtet, sofern die Eltern der Förderkinder einen Antrag auf GU gestellt hatten.
Ab dem Einschulungsjahr 2011/2012 wurden im gesamten Kreis Mettmann im Rahmen des Mettmanner Modells (Kompetenzzentren) alle Kinder mit den Förderbedarfen Sprache, Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung ohne Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) in die zuständige Grundschule eingeschult. Nur noch in Ausnahmefällen und auf Antrag der Eltern besuchten diese Kinder eine zuständige Sonderschule (Inklusion).
Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist die AMS gemäß des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, genau wie alle anderen Gemeinschaftsgrundschulen in ganz Monheim, zur "Schule des gemeinsamen Lernens (GL)" ernannt worden.
Kinder, deren Förderbedarfe in anderen Bereichen liegen (z. B. geistige oder körperlich-motorische Entwicklung), können nach Durchführung eines AO-SF-Verfahrens eine "Schule des gemeinsamen Lernens" besuchen, die diesen Förderschwerpunkt anbietet, sofern die Eltern einen entsprechenden Antrag stellen.